Hallo. Mein AG konnte mir leide keine geeignete Teilzeitstelle anbieten (tägl von 15-19 Uhr)nach dem Erziehungsurlaub. Ich bin dann wieder auf Vollzeit gegangen. Habe ich sobald ich zb 1 Monat gearbeitet habe eine Möglichkeit dann auf Teilzeit zu gehen? Oder muß man da eine gewisse Frist abwarten?
Hat da wer auch Erfahrungen?
Vielen Dank
viele grüße
steffi
Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 12:56
Antwort auf:
Nach dem Erziehungsurlaub (auch an alle Erfahrung
Hallo,
meinen Sie bei einem anderen AG? Ihr AG hat doch keine TZ-Stelle?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2006
Antwort auf:
Nach dem Erziehungsurlaub (auch an alle Erfahrung
Hallo Frau Bader,
es wurde mir eine TZ Stelle angeboten mit unmöglichen Arbeitszeiten. Die Frage ist jetzt wenn ich zb dann 1 oder 3 Monate dort arbeite ob ich dann die Möglichkeit nochmals habe auf TZ zu gehen oder nicht? Weil ich denke wenn ich eingearbeitet bin dann bieten sie mir evtl eine andere Stelle mit besseren arbeitszeiten an? Wollte nur wissen ob das geht und ob es da Fristen gibt?
Vielen Dank für Ihre Mühe
LIebe Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 22:15
Antwort auf:
Nach dem Erziehungsurlaub (auch an alle Erfahrung
Hallo,
das geht natürlich, wenn beide Parteien sich einig sind auch ohne Fristen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2006