Hallo Frau Bader, Ich hab mal eine kurze Frage. Meine Tochter wurde am 15.11.2014 geborgen. Mutterschutz hatte ich ab dem 4.10.14. Nun wurde für das Elterngeld der Bezugszeitraum von November 2013 bis Oktober 2014 zur Berechnung benutzt! Ich dachte der Mutterschutzzeitraum wird ausgeklammert. Somit müsste der doch von Oktober 2013-September 2014 gewesen sein oder verstehe ich das schlecht? Ist die Berechnung somit richtig erfolgt? Vielen Dank!
von Rose22 am 04.01.2016, 13:00