Mutterschutzgesetz für Schülerinnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgesetz für Schülerinnen

Liebe Frau Bader, können Sie mir sagen, ob das Mutterschutzgesetz für Schülerinnen nicht gilt? Mir wurde gesagt, dass Schülerinnen keinen Anspruch auf die Mutterschutzzeiten (sechs Wochen vor der Geburt, acht Wochen nach der Geburt) haben. Stimmt es tatsächlich, dass (noch dazu minderjährige) Schülerinnen weniger Rechte haben als berufstätige Frauen? Vielen Dank für eine Antwort Anna

Mitglied inaktiv - 18.01.2002, 20:34



Antwort auf: Mutterschutzgesetz für Schülerinnen

Das Mutterschutzgesetz ist für angestellte Frauen gedacht. Jede Frau, die selbstständig ist, ob Freiberuflerin, Hausfrau oder auch Schülerin ist vom Mutterschutzgesetz nicht betroffen.

Mitglied inaktiv - 20.01.2002, 23:01



Antwort auf: Mutterschutzgesetz für Schülerinnen

Ich bin selbst als Schülerin Schwanger geworden. Meine Schulleiterin hatte sich beim Stadtschulamt erkundigt und die haben gesagt, dass ich 4 Wochen vorher und 8 Wochen nachher zu hause bleiben kann, wenn ich das will. Will ich nicht, dann brauche ich ein ärztliches Attest, dass ich die Schule in dieser Zeit besuchen darf und dann kann ich gehen. Mein Sohn ist jetzt knapp 2 Wochen alt und ich war die 4 Wochen vorher zu Hause (weil eh Wihnachtsferien waren :-) ) und gehe jetzt in den nächsten Wochen nur zu Arbeiten hin (so habe ich es jetzt mit der Schulleitung abgesprochen). Frag doch einfach mal beim zuständigen Stadtschulamt in der Rechtsabteilung nach, die müssen das wissen. Gruß, Tabea

Mitglied inaktiv - 21.01.2002, 18:10



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