Hallo Frau Bader, ich bin gestern nach 1 Monat aus dem Krankenhaus entlassen worden und wurde dort gleich fuer den naechsten Monat (also bis 17.04.2004) krankgeschrieben. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 07.04.2004. Meine Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall) läuft bereits Ende des Monats aus. Meine Krankmeldung überschneidet sich um 10 Tage also mit dem Beginn des Mutterschutzes. Bekomme ich dann trotzdem ab 07.04. Mutterschafsgeld? Oder wird der Beginn der Zahlung durch die Krankmeldung beeinflusst? Vielen Dank, Birgit