Hallo, ich bin nun seit 2 Wochen im Mutterschutz, zuvor war ich ab dem 01.01.09 arbeitslos und bezog ALG I. Nun zur meiner Frage; ich habe bis Juli 09 ALG I auf Steuerklasse IV erhalten, dann haben wir ( ich und mein Mann ) die Steuerklassen gewechselt, von da an hatte ich V und er III. Nun habe ich die Abrechnung des Mutterschutzgeldes erhalten und dort wurde nur das ALG I auf Steuerklasse V berechnet. D.h. ich bekomme den selben Satz von ... € wie zuletzt auf Steuerklasse V. Ist dies so richtig? Müsste die Kasse nicht den Durchschnitt zwischen beiden Sätzen errechnen? Zwischen dem Wechsel war ich erhielt ich 2 Monate lang Krankengeld. Noch eine Frage zum Elterngeld Antrag, wie ich nun gehört habe wird das ALG I nicht auf das Elterngeld berechnet, was ist mit dem 2 Monaten Krankengeld (war Schwangerschaftsbedingt krank ) ? Kann ich diese wie auch im normalfall nach hinten verschieben obwohl ich ALG I erhalten hätte? Da dies ja verdienstwegfall war und im Normalfall ( also wenn ich Arbeit gehabt hätte ) verschiebt man die Angaben des Verdienstes um die Zeit dann nach hinten. Vielen DAnk im voraus und freundliche Grüße
Mitglied inaktiv - 11.10.2009, 16:47