Ich bekomme Arbeitslosengeld bis zum 19-09-01 und Entbindungstermin ist der 19-10-01. Wie siehts da aus mit Mutterschafts und Erziehunggeld ? Habe ich Anspruch und wieviel und wie lange . Ich bin verheiratet und mein Mann ist im Arbeitverhältnis.
Mitglied inaktiv - 06.08.2001, 23:19
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld
Liebe Nola,
Sie bekommen in der Zeit der Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes, solange dafür ein Anspruch besteht. Danach evt.Arbeitslosenhilfe, wenn Sie bedürftig sind, was wohl nicht der FAll ist, wenn Ihr Mann arbeitet.
Wenn Sie dann bei Ihm mit kk-versichert sind, erhalten Sie einmalig DM 400 vom Bundesversicherungsamt.
EG erhalten Sie unabhängig von Ihrer Arbeitslosigkeit
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2001