ich und die kindsmutter hatten am donnerstag termin wegen umgangsregelung wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.An diesem tag spielte unsere Tochter mit tabletten vom jetztigen Ehemann der kindsmutter wobei sie wahrscheinlich eine in den Mund schob es waren blutdruck senker. Unserer 15 Monate alltes kleinkind wurde in die obhut von der Schwester der Kindsmutter getan.Diese wurde über den vorfall mit den tabletten nicht informiert sie nahm unsere Tochter mit zu sich nach hause und legte sie hin da unsere Tochter müde war.so gegen 11 uhr wunderte ihre schwester sich warum unsere Tochter immer noch schlief da war ihr puls aber schon fast nicht mehr füllbar sie rief darauf hin den Krankenwagen der unsere Tochter in die Klinik brachte .die Kindsmutter informierte mich aber nicht obwohl sie ja in der früh vom Gericht den Auftrag bekam mich über sachen was unsere Tochter bertifft zu informieren.Nun zu meiner eigendlichen Frage wäre die Kindsmutter verpflichtet gewesen im Krankenhaus bescheid zu geben das ihr ehemann nicht der leibliche vater ist.Beide waren nämlich im Krankenhaus.vor allem kann ich jetzt beide belangen wegen einer Straftat: wie unterlassene Hilfeleistung: weil beide ja mit bekommen haben das unsere Tochter vielleicht ein tablette verschluckt hat.und beide Trotzdem an diesem Tag auf der gerichtsverhandlung waren anstatt sich darum zu kümmern ob unsere Tochter wirklich eine tablette genommen hat. wie verletzung der Aufsichtsplicht: wie Körperverletzung: so wie verdunklungs gefahr :weil sie das Krankenhaus nicht informiert haben das ihr ehemann nicht der leibliche vater ist.
von pizza am 20.05.2013, 09:12