Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Hallo am 4.1. 2012 müßte ich wieder anfangen zu arbeiten (bin seit 2003 im Erziehungsurlaub). Ich habe nicht gekündigt, werde am WE persönlich zum Chef fahren. Kann die Kündigung abgelehnt werden ??? (betreute damals Kinder,die nun aber auch schon "groß" sind,also würde ich dort nicht mehr "gebraucht". Danke für eine Antwort

von gerne-mama am 09.12.2011, 15:56



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Hallo, Ihre Kü-Frist beträgt 3 Mo., hinfahren bringt auch nichts, da es der Schriftform unterliegt. Wenn der Ag aber zustimmt, interessiert es keinen - es sei denn, Sie beantragen Arbgeld I. Dann wird es Probleme geben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2011



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Theoretisch konnte es Probleme geben,denn du hattest rein rechtlich 3 Monate zum ende der ez kündigen müssen,wenn du dort nicht mehr arbeiten möchtest,aber vielleicht ist dein Chef so nett und nimmt es so an,wenn er eh keine Arbeit mehr für dich hat. Aber es konnte Probleme geben wenn du z.b. zum Arbeitsamt gehst.

von CKEL0410 am 09.12.2011, 16:36



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

danke. Aber zum Arbeitsamt muß ich nicht gehen. Bin auch wieder schwanger,d.h. ich würde dann anfang Mai schon wieder in den Mutterschutz gehen.Von daher denke ich,daß er einwilligen wird . *Hoff*

von gerne-mama am 09.12.2011, 20:19



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Ok dann sollte das kein Problem sein,kannst du dich denn Familieversichern,jetzt bist du ja sicher noch beitragsftei versichert oder?

von CKEL0410 am 09.12.2011, 21:00



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Wenn du doch eh schwanger bist, warum willst du dann kündigen (= auf Mutterschaftsgeld verzichten?) Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.12.2011, 01:46



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

doch jetzt, wieder arbeiten müßte,der zwerg wird jetzt 3. Er hat aber erst im Sommer einen KiGaplatz,habe keine Möglichkeit ihn unterzubringen. Weiß sonst keine Lösung.

von gerne-mama am 10.12.2011, 09:32



Antwort auf: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Wünsche eine schöne Adventszeit.

von gerne-mama am 12.12.2011, 13:44



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung in EZ

Guten Tag, ich bin noch bis September in meiner Elternzeit. Aktuell überlege ich meine Stelle nicht mehr anzutreten, da der Fahrtweg zu lang und die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetteuung kompatibel sind. Wenn ich mir nun in der näheren Umgebung etwas zu September oder Oktober suche, wie verhält es sich mit der Kündigung. Kündigen erst zum End...


Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we...


Kündigung Arbeitnehmer Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.1...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...