Frage: Minijob während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich möchte gerne ab nächsten Monat ein paarStd. arbeiten gehen. Mein Sohn ist am 3.04.2010 geboren und ich habe ein Jahr Elterngeld beantragt, bekomme nur den Mindestsatz von 300 Euro, da ich davor Bafög erhalten habe. Nun haben ich am 17.09.2010 geheiratet. Ich habe jetzt des Öfteren gehört, dass Ehepaare wenn, ein Teil in Elternzeit war, evtl- Steuern zurückzahlen müssen, so war es auch bei Freunden von uns. Lohnt es sich denn dass ich arbeiten gehe? Wie wird das gerechnet? Gibt es irgendwo einen Rechner an dem man das ausrechnen kann? Ich möchte nur ein paar Std. im Monat arbeiten gehen, nicht des Geldes wegen, sondern weil ich etwas Abwechslung brauche. Doch wenn wir am Ende des Jahres was zurückzahlen müssen, warte ich lieber bis ich im April nächsten jahres aus der Elternzeit raus bin. Liebe Grüße Janine

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 17:41



Antwort auf: Minijob während der Elternzeit

Hallo, das EG fällt unter den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, der Steuersatz erhöht sich. Ausrechnen kann ich es hier nicht. Am besten ein Steuerhilfeprogramm erwerben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2010



Antwort auf: Minijob während der Elternzeit

und das beeinträchtigt die Steuern nicht negativ. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 17:52



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