Ich habe in meinem alten Betrieb Elternzeit für zwei Jahre beantragt und erhalten. Ich würde gern in der zwischenzeit einen Minijob annehmen. Muß ich dafür meinen alten Arbeitsvertrag kündigen.
Ich habe noch Urlaubsanspruch aus 2010. Muß mein alter Betrieb diesen auszahlen oder verfällt er?
LG
DM
Mitglied inaktiv - 23.05.2011, 14:17
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit und Urlaubsanspruchverfall
Hallo,
Sie können mit Zustimmung des AG in der EZ TZ bei einem anderen AG arbeiten, der "alte" Ag muss nur zustimmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit und Urlaubsanspruchverfall
Nein kündigen musst du nicht, du brauchst jedoch das Einverständniss deines jetzigen Arbeitgebers. Deinen Resturlaub kannst du noch nach deiner Elternzeit nehmen. oder willst du an deinen alten Arbeitsplatz nichtmehr zurück kehren?
von
Julisa
am 23.05.2011, 15:03