Minijob bei Elterngeldberechnung berücksichtigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minijob bei Elterngeldberechnung berücksichtigen?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann nimmt ab Geburt 2 Monate Elternzeit und bezieht in dieser Zeit Basis-Elterngeld. Er hat neben seinem regulären Arbeitgeber noch einen Minijob, bei der alle 2-3 Monate 450 € ausbezahlt bekommt. Können wir dieses Einkommen beim Elterngeld mitangeben? Voraussichtlich wird er in den 2 Monaten des Elterngeldbezugsraum kein Einkommen aus diesem Minijob haben, da Saisonarbeit. Können wir dann ankreuzen, dass in dieser Zeit voraussichtlich kein Einkommen zum Elterngeld dazukommt? Falls doch Einkommen aus dieser Tätigkeit in den 2 Monaten anfallen, könnte man dass dann ohne Probleme nachmelden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Smilla_Julie88 am 14.01.2019, 10:41



Antwort auf: Minijob bei Elterngeldberechnung berücksichtigen?

Hallo, beides Ja. Sollte er da doch arbeiten, kann man die info nachreichen u es wird angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2019



Antwort auf: Minijob bei Elterngeldberechnung berücksichtigen?

Zweimal Ja. ;) Der Minijob wird das Elterngeld erhöhen und sollte wider Erwarten doch Einkommen in den beiden Monaten erzielt werden, kann das rückwirkend abgerechnet werden. Er wird dann allerdings einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen müssen, da es beim Basiselterngeld keinen Freibetrag gibt und alles angerechnet wird.

von Dojii am 14.01.2019, 11:09



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