Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann nimmt ab Geburt 2 Monate Elternzeit und bezieht in dieser Zeit Basis-Elterngeld. Er hat neben seinem regulären Arbeitgeber noch einen Minijob, bei der alle 2-3 Monate 450 € ausbezahlt bekommt. Können wir dieses Einkommen beim Elterngeld mitangeben? Voraussichtlich wird er in den 2 Monaten des Elterngeldbezugsraum kein Einkommen aus diesem Minijob haben, da Saisonarbeit. Können wir dann ankreuzen, dass in dieser Zeit voraussichtlich kein Einkommen zum Elterngeld dazukommt? Falls doch Einkommen aus dieser Tätigkeit in den 2 Monaten anfallen, könnte man dass dann ohne Probleme nachmelden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Smilla_Julie88 am 14.01.2019, 10:41