Liebe Frau Bader,
ich bin Lehrerin und mein Gynäkologe hat mir aus verschiedenen Gründen ein partielles Beschäftigungsverbot ausgestellt, indem steht, dass ich bis zum Mutterschutz maximal 12 Unterrichtsstunden in der Woche arbeiten darf. Daraufhin wurde mein Stundenplan angeglichen und auf 12 Unterrichtsstunden gekürzt. Dadurch habe ich diverse Lücken im Stundenplan, in denen ich teilweise kranke Kollegen vertreten soll. Bis jetzt habe ich nichts gesagt, aber das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache. Auch werde ich selbstverständlich bei diversen Projekten eingeplant, die teilweise samstags über mehrere Stunden gehen. Ist das rechtens? Reicht es, wenn ich offiziell im Stundenplan nur 12 Stunden habe? Komme mir einerseits blöd vor etwas zu sagen, andererseits hat mein Arzt mir das Verbot ja nicht ohne Grund ausgesprochen.
Liebe Grüße
von
gini82
am 11.10.2017, 22:49
Antwort auf:
Mehrarbeit trotz partiellen Beschäftigungsverbot
Hallo,
es dürfen insgesamt nur 12 Std Wo sein, auch Samstags
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2017
Antwort auf:
Mehrarbeit trotz partiellen Beschäftigungsverbot
Selbstverständlich darfst du für die Dauer des anteiligen BVs in der Summe nur bis zu 12 Unterrichtsstunden wöchentlich arbeiten. Bei Projekten, die samstags stattfinden, wären dann ersatzweise die Unterrichtsstunden in der Woche zu kürzen, so dass in der Summe nicht mehr als 12 pro Woche zusammenkommen. Das indidviduelle BV ist für den Schulleiter und für dich bindend; auch die Kollegen müssen über die Beschränkung informiert sein. Bei Verstößen macht sich der Schulleiter haftbar. Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden.
Bitte diese Angelegenheit nochmals besprechen und keine zusätzlichen Unterrichtsstunden durchführen.
Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 08:05