Hallo ich bekomme im Oktober mein 2.Kind. Ich befinde mich aber noch in Elternzeit von meinem 1. Kind (geb.Dezember 2008) und erhalte das Elterngeld auf 2 Jahre gestreckt. Nun meine Frage: Muss ich das Mutterschaftsgeld überhaupt beantragen? Denn in meinem Fall würde ich mehr Elterngeld vom 1.Kind bekommen und ich habe gehört, dass dies dann weg fällt, wenn ich Mutterschaftsgeld vom 2. erhalte. Ist dies so korrekt und kann ich das Mutterschaftsgeld einfach NICHT beantragen? Vielen Dank im Voraus Monika
Mitglied inaktiv - 15.05.2010, 15:09