Laut Arbeitgeber unvereinbarte Elternzeit trotz dessen weder Abmahnung noch Künd

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Laut Arbeitgeber unvereinbarte Elternzeit trotz dessen weder Abmahnung noch Künd

Hallo Frau Bader, meine Problematik konnte ich leider noch nirgendwo auffinden, deswegen suche ich nun Rat bei Ihnen. Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist sehr schwierig, nach einem Beschäftigungsverbot während meiner 1 Schwangerschaft auf anraten meines Arbeitgebers, habe ich gleich ein kurzes Schreiben über die 2 jährige Elternzeit beim -Arbeitgeber persönlich abgegeben. Habe niemals eine Bestätigung darüber erhalten und habe mir auch weiterhin keine Gedanken darüber gemacht, was sicherlich im Nachhinein sehr blauäugig war! Er bat mich einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ich sagte ihm dass wir darüber gern nach der Elternzeit sprechen können, auch solch ein Schreiben ist nicht bei mir angekommen. Nun ist ein Jahr Elternzeit rum und meine Krankenkasse schreibt mir das keine Elternzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist, ich nicht mehr versichert bin und ich habe leider keine Beweise, kurz nachdem das erste Jahr Elternzeit rum war, habe ich per Einschreiben meine 2. Schwangerschaft bekannt gegeben, mit dem Wunsch auf Verkürzung der ersten Elternzeit bis zum Mutterschutz und danach ein weiteres Jahr Elternzeit. Wäre keine Vereinbarung getroffen worden, hätte er doch mich nach dem Mutterschutz von Kind 1 abmahnen bzw kündigen müssen, außerdem steht auf der Meldbescheinigung der Sozialversicherung die Kennnr. 51; mir sage jemand das bedeutet Elternzeit, wüsste er von nichts hätte er dieses nicht in der Meldebescheinigung angegeben oder? Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Problematik verständlich erläutern

von nina999 am 30.01.2014, 11:52



Antwort auf: Laut Arbeitgeber unvereinbarte Elternzeit trotz dessen weder Abmahnung noch Künd

Hallo, man ist auch ohne AG ein Jahr beitragsfrei versichert, wenn man EG bekommt. Das ist ja eine linke Nummer, aber er ist ja nicht verpflichtet, zu kündigen. Irgendwie stehen Sie jetzt schwanger im rechtsleeren Raum. Ich würde ihm von einem Kollegen vor Ort einen bösen Brief schreiben lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2014



Antwort auf: Laut Arbeitgeber unvereinbarte Elternzeit trotz dessen weder Abmahnung noch Künd

Hallo, Auch ich bekam nach einem Jahr einen Brief von der Krankenkasse, dass ich nicht mehr versichert bin, da meine Elternzeit endet. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich ja 2 Jahre Elternzeit beantragt hatte (und auch genehmigt war). Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber stellte sich heraus, dass versehentlich eine falsche Ziffer bei der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung angekreuzt wurde. Das ganze konnte nachträglich korrigiert werden. Vielleicht hast du ja Glück und es ist bei Dir ähnliches passiert. Ich sehe es ähnlich wie Du. Wenn keine EZ vereinbart war, hätte er Dich schon früher abmahnen müssen, nämlich damals, als Du nach dem Mutterschutz nicht bei der Arbeit erschienen bist. Wenn Du gekündigt wärst, müsste es ja irgendein Kündigungsschreiben geben, oder eben den Aufhebungsvertrag. Und den gibts auch nicht. Theoretisch könntest Du (meiner Meinung nach) auch wieder arbeiten, bzw. ein Beschäftigungsverbot bekommen, da Du ja schwanger bist. Wenn seiner Meinung nach keine Elternzeit vereinbart wurde, hast Du ja noch Deinen Vollzeitvertrag. Hast Du eigentlich einen Beweis darüber, dass Du die Elternzeit verkürzt hast (Zeugen? Einschreiben?). Ich denke, Du brauchst Hilfe eines Anwalts. LG und noch viel Glück für Dich/Euch

von luvi am 31.01.2014, 00:37



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