Hallo Frau Bader, Ich möchte nach Ende meiner jetzigen Elternzeit eventuell eine neue Stelle antreten. In meiner jetzige Anstellung bin ich seit über 10 Jahren und habe dementsprechend eine relativ lange Kündigungsfrist (öffentl. Dienst). Muß ich diese Kündigungsfrist einhalten oder gelten dann die drei Monate (Sonderkündigungsrecht) Lg Chrima
von chrima am 13.05.2013, 17:47