Hallo, ich habe am 23.12. die Ankündigung meiner Kündigung und am 05.01. das entsprechende Schriftstück erhalten. Als Stichtag müßte doch dann der 05.01. gelten. Wie ist es, wenn ich nun in diesem Monat schwanger geworden wäre? Rein "biologisch" käme ich dann mit den 14 Tagen hin (Man könnte zu dem Zeitpunkt sicher mit einem Urintest eine Schwangerschaft nachweisen). Würde das auch gelten, um die Kündigung abzuwehren? Tina
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 14:10