Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der Elternzeit. 1. Mein Chef möchte gerne, dass ich eine Aufhebungsvertrag unterschreibe. Da bekomme ich doch aber für 3 Monate kein Arbeitslosengeld, oder? 2. Wie ist es aber, wenn ich auf Grund der Arbeitszeiten nicht mehr dort arbeiten kann? (Der Kindergarten hat wahrscheinlich nicht so lange offen.) 3. Ich möchte meine Arbeitszeit dann gerne auf 6 Stunden verringern. Wann muss ich dies spätestens beantragen? Kann er das einfach so ablehnen. 4. Wie lange nach Beendigung der Elternzeit muss er mich noch beschäftigen? Viele sagen mir 3 Monate, aber ich dachte nur 1 Monat. Ein schönes WE. MFG sibs
Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 09:16