Frage: Kündigung

Hallo Frau Bader, hatte nach der Geburt meines Kindes mit dem Geschäftsinhaber besprochen, bis zum 28.02.00 (unser Kind ist dann 13 Monate alt) Erziehungsurlaub zu nehmen, danach wieder in den Betrieb zurückzukehren (ab 01.03.00). Ich möchte aber nicht wieder zurück. 1. Gilt für mich die Sonderkündigungsfrist 3 Monate zum Ende des EU, da ja mein "vereinbarter" Erziehungsurlaub am 28.02.00 "endet" oder die normale Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende? 2. Muß ich mich dann arbeitslos melden oder kann ich weiterhin EU nehmen und würde weiterhin EG erhalten? Oh Mann, sind die Gesetzt kompliziert. ;-I Noch schlimmer, gegebenenfalls muß ja meine Kündigung morgen dem Betrieb vorliegen. Lieben Dank für Ihre Hilfe kama

Mitglied inaktiv - 16.11.2000, 12:42



Antwort auf: Kündigung

Liebe Kama, meinen Sie vielleicht 2001? Ich gehe mal davon aus. Also: wenn Sie zum Ende des EU kündigen wollen, muß das 3 Mo. früher geschehen. Arbeitslos melden können Sie sich, haben aber eine Sperre von 12 Wo. wegen Eigenkündigung. Außerdem müssen Sie dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. EG und Arbeitslosengeld schließen sich aus. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2000



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