Hallo Frau Bader
Ich möchte mir nach der Elternzeit einen neuen Job suchen.
Vor antritt Elternzeit war ich 11 Monate im Unternehmen tätig und habe 1 Jahr Elternzeit angegeben.
Im Mutterschutz habe ich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit habe.
Mein Sohn ist am 10.9.19 geboren.
Zu wann muss ich kündigen? Was gilt? Absendedatum? Eingangsdatum ? Poststempel?
Vielen Dank
von
Kleeblatt2017
am 25.05.2020, 20:19
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
zum Ende der EZ müssen Sie mit einer Frist von 3 Mo kündigen, ansonsten nach Vertrag / Gesetz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2020
Antwort auf:
Kündigung
Wenn du genau zum Ende der EZ kündigen willst, gelten die 3 Monate Frist. Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Frist.
Normalerweise zählt der Tag, an dem das Schreiben in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt. Also das Eingangsdatum.
Das kannst du ja aber nun nicht genau wissen (es sei denn, du wirfst den Brief mit Zeugen am tag x in den Briefkasten der Firma), daher empfiehlt es sich, einige tage vor Fristende per Einwurfeinschreiben (oder auch mit Unterschrift) abzusenden.
So hast du nämlich einen Nachweis, wann das Schreiben in den Empfangsbereich gelangt ist.
Aber mal was ganz anderes: willst du jetzt anfangen, dich zu bewerben oder hast schon einen neuen Job?
Aktuell wird ja eher nicht so viel neu eingestellt. Also ich würde aktuell nicht vorschnell kündigen und dann erst suchen.
von
cube
am 26.05.2020, 09:18