Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner 2 jährigen Elternzeit (ende 31.3.10) wollte ich nach Inanspruchnahme von 5 Tagen Resturlaub wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber anfangen, was ich ihr auch schriftlich mitteilen sollte. Nach mehreren Gesprächen mit meinem AG und der Bitte um TZ-30 Stunden, habe ich mich dafür entschieden wieder VZ (40Stunden) zu arbeiten, da ich vor die Wahl gestellt wurde 20 oder 40 Stunden. Ich erklärte meinem AG dass ich mit dem Gehalt für 20 Stunden nicht auskomme, da ich den Krippenplatz zahlen muß, mir wieder ein Auto kaufen muß,Versicherung zahlen...Mein AG bestätigte mir mündlich die Wiederaufnahme meiner Arbeit in VZ. Am 2.4.10 erhielt ich meine Kündigung (datiert auf den 1.4.)zum 31.08.10, ohne Angabe von Gründen sowie eine Befreiung von der Arbeitspflicht. Ich war seit 1.7.99 dort beschäftigt, sowie 2 weitere Mitarbeiter in VZ und 1 in TZ. Seit 2001 noch ein AN in VZ. Von einer Kollegin weiß ich, dass mein AG jemanden anderes für 20 evtl. auch mehr Stunden einstellen will und wahrscheinl. auch meine Vertretung weiterbeschäftigen wird. Ich verstehe meinen AG absolut nicht, ich mußte mein Kind in die Grippe bringen (Eingewöhnung seit 2 Wochen), das kann ich ja jetzt schlecht wieder rückgängig machen. und sie wußte, dass ich mir ein Auto kaufen muß usw. trotzdem läßt sie mich in dem Glauben, meinen Arbeitsplatz wieder antreten zu können. Ist sowas rechtens oder kann ich mich dagegen wehren? Steht mir eine Abfindung zu ? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 03.04.2010, 22:54