im mai endet mein erziehungurlaub,werde am 1. abrbeitstag meine kündigung bekommen,da für eine Halbtagsstelle kein Bedarf besteht (kl. Betrieb)wann beim arbeitsamt meldem jetzt oder im mai. muß ich bei 30. tagen
kündigungsschutz eigenlich noch arbeiten ?
herzlichen dank gittybe
Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 20:53
Antwort auf:
kündigung
Hallöle...
wenn mich nicht alles täuscht, nicht melden, bevor nicht die Kündigung in der Hand ist.
Ich wußte auch vorab vor der Kündigung, und habe mich innerhalb von 3 Tagen nach Kündigungseingang arbeitslos gemeldet.
Ich habe dem Arbeitsamt auch nicht gesagt, das ich schon vorab Bescheid wußte.
Meine Kündigung war Betriebsbedingt... das sollte drinstehen....
LG
Peeka...
Evtl. klagen um eine Abfindung rauszubekommen...
Ich habe ohne Klage 6 Monatsgehälter und 3 Monate "frei" bekommen...
Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 22:31