Hallo liebe Frau Bader! Habe die gesamte Schwangerschaft hindurch große Probleme am Arbeitsplatz (Mobbing) gehabt und bin bis zur Geburt bzw. Mutterschutz arbeitsunfähig gewesen.(Vollzeitstelle) Der einjährige Erziehungsurlaub endet am 10. Januar 07 (Tochter kam am 11.01.06 zur Welt), oder? Möchte dort auf gar keinen Fall wieder arbeiten müssen. Wann muß ich kündigen und was muß in der Kündigung stehen? Habe ich Anspruch auf die Auszahlung des Resturlaubs aus 2006? Habe ca. 30 Tage. Wenn ja, wird das Geld ausgezahlt? Im Anschluß an den Erziehungsurlaub? Das sind viele Fragen, tut mir leid. Aber bei dieser Firma möchte ich mir keinen Fehler erlauben. Die sind zu allem fähig. Danke! S.
Mitglied inaktiv - 14.09.2006, 13:41