Frage: Kündigung zwingend notwendig?

Liebe Frau Bader, ich bin noch bis September in EZ. Nun sind wir vor einer Weile ca. 200 km weit von meinem alten AG weggezogen. Er hat InsO angemeldet. Er hat mir keinen Kündigung geschickt. Habe nur durch die Krankenkasse, die mir eine Abmeldungsbescheinigung geschickt hat davon erfahren. Er weigert sich mir zu kündigen. Brauche ich die Kündigung irgendwie als Nachweis für KK oder ArbAmt? Oder kann ich dass so im sande verlaufen lassen? Ich habe mich jetzt über meinen Mann Familienversichert. LG Yvonne

von Mami180908 am 19.05.2011, 11:27



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

Hallo, wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter, der AG ist nicht mehr zuständig. Er kann Ihnen nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2011



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

Dein Arbeitgeber darf Dich IN der Elternzeit doch nicht einfach abmelden wenn Du nicht gekündigt hast!!!! Das ist NICHTS rechtens - es sei denn er hätte ein Sonderkündigungsrecht bei der zuständigen Stelle (meist Gewerbeaufsicht) erwirkt. Dann muss er Dir die Kündigung aber auch ausstellen!!! Ich würde SCHRIFTLICH zum Ende der Elternzeit kündigen (3 Monate vorher muss das mindestens gemacht werden), und den Arbeitgeber ebenfalls SCHRIFTLICH darauf hinweisen dass er Dich nicht einfach abmelden darf!!!! Wende Dich deswegen am besten an einen Rechtsanwalt vor Ort! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.05.2011, 12:35



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

außer dei Firma existiert nicht mehr.... Wehr Dich... LG

von peekaboo am 19.05.2011, 14:08



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

hab ich einen Nachteil wenn ich selber kündige? Wie gesagt wir wohnen 200 km weit weg und ich habe nicht vor bis September wieder umzuziehen. Sonst würde ich dann schon selber kündigen. Die Firma gibt es aber tatsächlich nicht mehr. Wir waren ja auch bloss 5 Leute. LG Yvonne

von Mami180908 am 19.05.2011, 21:16



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

Halle Yvonne, wenn du selbst kündigst, dann bekommst du sehr wahrscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt. Es sei denn du hast bis dorthin ne neue Stelle. LG Kristin

von Kristin21 am 20.05.2011, 09:35



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

Naja ALG bekommt mann doch sowieso keins wenn mann nicht arbeiten kann, oder? Denn unsere Betreuungszeiten in der KiTa sind nicht wirklich toll. Also wenn das das einzige wäre, dann kündige ich wahrscheinlich selber. LG Yvonne

von Mami180908 am 20.05.2011, 11:20



Antwort auf: Kündigung zwingend notwendig?

Hallo Du brauchst nicht kündigen, wo denn, wenn es die Firma nicht mehr gibt. Versichert bist Du jetzt eh bei Deinem Mann. Sperre bei Kündigung würdest Du auch nicht bekommen, denn wenn die Kinderbetreuung nicht zu den Arbeitszeiten passt, dann ist das einer der Ausnahmen um keine Sperre zu bekommen. Habe ich letzte Woche erst beim Arbeitsamt in Erfahrung gebracht, da mein AG mir mit den Arbeitszeiten nicht entgegen kommt. Frechheit einfach abzumelden und Dich nicht zu informieren. Würde allerdings in Deiner Stelle mal beim Insolvenzverwalter anrufen und Deinen Ärger kundtun. Vielleicht hast Du sogar noch Ansprüche auf Abfindung ? Kenne ich mich aber nicht mit aus. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 21.05.2011, 12:18



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