Hallo,
ich bin derzeit am Anfang meiner 3-monatigen Probezeit. Jetzt wurde ein SS (8. Woche) festgestllt. (Diese war bei Unterschrift des Arbeitsvertrages nicht eindeutig bekannt). Allerdings habe ich bereits innerhalb der letzten 12 Monate 2 Aborte zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft gehabt.
1. Gilt das AG-Kündigungsverbot nach §9 MuSchG auch für die Probezeit, in der sonst ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann?
2. Wann muss ich den AG über meine Schwangerschaft unterrichten?
Gruß und herzlichen Dank
Trinity
Mitglied inaktiv - 12.08.2004, 23:54
Antwort auf:
Kündigung wg. SS in der Probezeit
Hallo,
1.
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
2.
ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab.
Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden
"Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2004