Kündigung während der Elternzeit????

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während der Elternzeit????

Hallo Es ist etwas verzwickt, gestern habe ich erfahren, daß alle meine Kolleginnen ihre Kündigung schon erhalten haben, der Laden würde bis Ende des Jahres geschlossen und im nächsten Jahr abgerissen, mein Chef plant dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu aufzumachen. Mein Nils wird im September 2 Jahre und ich befinde mich klar noch im Mutterschutz, arbeite allerdings schon wieder in einem anderen Laden auf 400 Euro Basis (in weiser Vorraussicht, hoffe natürlich, daß ich da dann im nächsten Jahr eventuell auch anfangen kann). Es gibt eigentlich mehrere Fragen. Was ist wenn er mir jetzt kündigt? Verkürzt sich dann die Elternzeit und ich bin ab sofort schon arbeitslos? Und was ist wenn er mich einfach vergißt? Oder aber er schließt jetzt den Laden (ist übrigens ein Familienbetrieb mit nur 3 Angestellten) und macht dann Ende des nächsten Jahres einen Neuen auf, kann er mich so lange denn mitziehen, wenn es doch mein Arbeitsplatz eigentlich gar nicht mehr gibt. Ich war 8 Jahre in dem Betrieb bis ich schwanger wurde und als ich ging war eigentlich auch schon klar dass er mir meinen Platz nicht aufheben kann, denn er brauchte ja schnell Ersatz bei so einer kleinen Firma. Er hätte mir sowieso im nächsten Jahr gekündigt. Jetzt ist die Situation ja aber eine ganz ganz andere. Soll ich jetzt von meiner Seite aus das Gespräch suchen? Oder einfach mal abwarten aber wie gesagt, was ist wenn er mich einfach vergißt? Sorry für die vielen vielen Fragen und vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Liebe Grüße Michaela

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 08:26



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit????

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2005



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