Hallo Frau Bader, kann eine Firma Mitarbeiter die sich noch in Elternzeit befinden und während dieser Zeit bereits wieder in der Firma in Teilzeit (27 Std./Woche) arbeiten kündigen? Die Firma, in der ich arbeite, möchte Arbeitsplätze einsparen und will 300 Mitarbeiter von insgesamt 1600 Angestellten (in Dtl.) kündigen. Die Firma steht aber nicht vorm Konkurs. Das Unternehmen hat mehrere Filialen in Dtl. und anderen Ländern. Sie wollen jetzt nach dem Sozialplan gehen. Ich bin erst 25 Jahre alt, arbeite erst seit 4 Jahren in der Firma, habe ein Kind (2 Jahre) und bin nicht verheiratet. Außerdem bin ich, wie gesagt noch im Erziehungsurlaub. Nun haben mir andere Kollegen erzählt, daß bereits im letzten Jahr Kündigungen ausgesprochen wurden und dabei auch keine Rücksicht auf Mitarbeiter im Elternzeit genommen wurde. Da während der Elternzeit nicht so einfach gekündigt werden darf, wurden bei den Mitarbeitern einfach die Stunden der Teilzeit auf Null gesetzt. Somit wurden sie nicht gekündigt, haben aber auch kein Gehalt bekommen. Da dies auch nicht besser war, haben die Mitarbeiter dann doch die Abfindung genommen und haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Geht das denn wirklich so einfach? Für die Teilzeitarbeit wurde ein seperater Vertrag unterschrieben. In diesem Vertrag steht, daß es eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag ist. Es steht drin, daß die Änderung befristet ist bis zum Ende der Elternzeit. Es steht auch drin, daß sich die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 27 Stunden verringert wird. Außerdem ist festgehalten, daß sich die wöchtentliche Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt an denen ich die Zeit ableisten muß. Das Gehalt wird angepasst auf XXX Euro.Zum Schluß steht noch drin "Im übrigen gilt der im Februar 2000 abgeschlossene Arbeitsvertrag". Kann der Arbeitgeber von heute auf morgen die Stunden herab setzen? Kann der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen? Falls der AG nur die Stunden auf Null setzt, bin ich ja noch angestellt, bekomme aber kein Gehalt und auch keine Abfindung. Natürlich bekäme ich auch kein Arbeitslosengeld da ich ja noch angestellt bin. Welche Rechte habe ich als Mitarbeiter? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein paar Informationen dazu geben könnten. Hätte ich überhaupt eine Chance, wenn ich die Kündigung, oder das Herabsetzen der Stundenzahl vor Gericht einklagen würde? Da ich die jüngste im Unternehmen bin und auch erst seit 2 Monaten wieder arbeite, gehe ich stark davon aus, daß der AG versuchen wird mich zu kündigen. :-( Liebe Grüße Kathleen
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 20:32