Frage:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader,
ich bin in der 11 Woche schwanger und habe es noch nicht meinem AG mitgeteilt. Ich beabsichtige zwei Jahre in Elternzeit zu gehen. Nun wissen mein Lebenspartner und ich, dass wir vor Beginn der Elternzeit in eine andere Stadt ziehen werden, zugunsten der Arbeitsstelle von meinem Partner und unserem Kind, welches dann auch in der nähe der Oma wäre (u.a. Unterstützung bei der Betreuung). Ich befinde mich bereits seit drei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Muss ich meinem AG vor der Elternzeit bereits mitteilen, dass ich umziehe und wenn ja, habe ich trotzdem Ansruch auf zwei Jahre Elterngeld?
Es ist klar, dass der neue Wohnsitz (pro Strecke 120km) beträgt und ich nach den zwei Jahren Elternzeit nicht zurück kommen werde.
Hat der AG das Recht mich zu kündigen,wenn er dies weiß?
Oder ist es sinnvoller vor der Elternzeit dem Arbeitgeber mein Anliegen mittzuteilen und dann selbst vor der Beginn der Elternzeit schon zu kündigen? Wenn ja, habe ich trotzdem ein Recht auf zwei Jahre Elterngeld durch den AG? oder wäre ich dann sozusagen arbeitslos?
Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreiche Antwort:)
von
Tomik
am 24.07.2013, 22:06
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie in der EZ umziehen, würde ich es erst zum Ende der EZ mitteilen
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Ähmmm, wie kommst du auf 2 Jahre Elterngeld vom AG?
Wäre echt schön, das hätte ich auch gerne.
Du kannst natürlich nach der geburt bis zum 3ten Geburtstag Elternzeit beim AG angeben, und dann auch erst einmal umziehen. Wer weiß ob es in der zeit nicht wieder zurückgeht. 3 Jahre sind eine lange Zeit, solltest halt nur nicht vergessen dann auch pünktlich zu kündigen.
Elterngeld dagegen ist etwas anderes, das zahlt auch nicht der AG sondern Vater Staat. Der AG muß dir nur die Arbeitsstelle oder eine vergleichbare nach der EZ wieder geben, Kosten hat er keine (nach dem Mutterschaftsgeld). Nur, es gibt volles Elterngelt auch nur bis zum 12ten bzw wenn dein partner auch 2 Monate nimmt, höchstens bis zum 14ten Lebensmonat eures Kindes. Wobei die ersten beiden Monate definitiv "Mamamonate" sind weil sie mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Willst du 2 Jahre Geld, dann muß du den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre verlängern, bekommst dann aber auch nur monatlich die Hälfte. Nach dem Elterngeld gibt es dann noch Kindergeld, evtl Landeserziehungsgeld (gibt es nur in 3 Bundesländern) und wenn du selbst betreust Betreuungsgeld - mehr nicht. Falls ihr euch das leisten könnt, kannst du gerne unbezahlt 1-2 Jahre länger daheimbleiben. Oder auf bis zu 30 Std die Woche wo arbeiten gehen (nach dem Elterngeldbezug ohne Anrechnung) - wenn dein jetziger AG mitspielt.
Ich persönlich würde mit offenen Karten spielen - zwingen kann dich aber niemand. Vergießt du aber rechtztig zu kündigen, dann könnte dich dein Chef, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst, rein rechtlich gesehen sogar verklagen. Aber das sind dann Dineg welche nach der Eltrnzeit greifen. Kündigst du vorher, kannst du keine Eltermzeit nehmen, weil die gibt es nur mit AG. Elterngeld vom Staat bekommst du trotzdem, danach kannst du gerne solange daheim bleiben, neue Stelle suchen oder Kopfstand machen (scherzhaft geschrieben) wie du magst.
Mitglied inaktiv - 24.07.2013, 23:52
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Hallo:)
lieben dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich vor Beginn der Elternzeit von mir aus kündige, erhalte ich dann den Anteil von 65% oder da ich ja sozusagen arbeitslos wäre oder nur den Mindestbeitrag von 300 Euro?
lieben dank:)
von
Tomik
am 25.07.2013, 13:53
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Also wie schon erwähnt, zahlt der Staat dein Elterngeld. Wie lang du Elternzeit nimmst,ist deine Sache,hat aber keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes..Du bekommst 12x 65% vom Gehalt der letzten 12 Monate oder du streckst es..also 24x 32,5% Gehalt.
von
sunkid
am 25.07.2013, 14:39
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
hallo.
also elterngeld bekomme ich trotzdem vom staat, auch wenn ich das Arbeitsverhältnis vor beginn der elternzeit von mir aus beende? hab ich so richtig verstanden?
von
Tomik
am 25.07.2013, 15:30
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Kündigst du, hast du nach dem Elterngeld keine Krankenversicherung mehr.
Meines Erachtens kannst du ruhig auch vor der Elternzeit umziehen.
WIE du zur Arbeit kommst, ist allein dein Problem, aber kein Kündigungsgrund!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.07.2013, 16:21
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
aber nehmen wir mal an das ich dann nach zwei jahren bzw kurz vor ablauf der zwei jahre eine neue stelle finde aucb wenns nur auf 450 euro basis wäre, dann bin ich weiterhin versichert oder nicht.
von
Tomik
am 25.07.2013, 17:01
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Kündigst du vor EZ, hast du solange wie du EG beziehst Versicherungsschutz. Läuft das EG aus, mußt Du dich anderweitig versichern.
Kündigst du zum Ende der EZ oder wenn du was anderes gefunden hast (innerhalb der EZ), bist du weiterhin versichert. Und wie gesagt, hast du mind 2 Jahre genom men, darfst du, wenn du einen AG hast, ohne dessen Zustimmung um ein weiteres Jahr verlängern.
Mitglied inaktiv - 25.07.2013, 18:27
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Nimm 3 Jahre Elternzeit und wenn Du dann da was anderes findest, dann kannst Du immernoch kündigen 3 Monate vor Elternzeitende.
Andere Frage : Du ziehst dann in seine Heimat ? Woher kommt Du ?
Solltet ihr als Paar scheitern, dann hast Du immerhin noch Deinen Job, ein guter Punkt um wieder zurückkehren zu können.
Ja, ich weiß, Trennung aktuell ausgeschlossen, aber lange genug hier mitlesen zeigt anderes,
Krankenversicherung bleibt auch beitragsfrei im 3 Jahr dann.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2013, 19:58
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Ich weiß jetzt nicht, was 450-Euro-Jobs mit der Krankenversicherung machen. Solange darüber aber keine "neue Versicherung" ausgelöst wird, bleibst du mit bestehendem alten Arbeitsvertrag während der gesamten Elternzeit über diesen alten Vertrag versichert.
Kannst du in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" nachlesen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.07.2013, 01:02
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
gut aber muss ich nicht schon vorher mit.dem AG besprechen wie es nach zwei Jahren elternzeit aussieht mit dem Job? oder kann ich einfach dem AG erst einmal sagen, dass ich zb für zwei jahre in elternzeit gehe ohne vorheriger absprache wegen dem job danach?
genau wir ziehen in seine heimat. natürlich kann alles kommen auch eine. trennung aber dann ist es halt so
ich bin damals.wegen dem job auch weggezogen. hier in meiner jetzigen stadt bin ich komplett alleine ohne Familie oder freunde!
ich bin hier Unglücklich auch in meinem job!
ich sehe hier keine zukunft für mich.
ich bin wirklich verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll
von
Tomik
am 26.07.2013, 11:08
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
3 Jahre Elternzeit einreichen und dann kündigst Du zum Ende.
Auf jeden Fall hast Du für den Fall der Fälle irgendwo einen Job den Du wieder aufnehmen könntest !
Was passiert weiß keiner.
Ich hatte im Januar noch 2 Kinder hier wohnen, nun 4 und ich war nicht schwanger.
Sicherere Dir die Sicherheit , den Rest bestimmt das Leben.
Wozu ohne Not jetzt schon kündigen.
Der AG weiß doch nicht wie dauerhaft der Umzug ist .
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2013, 12:08
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Lieben Dank für die Antwort.
Aber bin ich nicht verpflichtet dem AG meine neue Adresse mitzuteilen? Wenn ich ihm meine neue Adresse mitteile, steht eig. für den AG fest, dass ich nach der EZ nicht wieder komme, da die Strecke zur Arbeit alleine 240km (hin und zurück) wäre.
lg
von
Tomik
am 28.07.2013, 13:56
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Natürlich, aber was ändert das an der Situation!
Wie schon gesagt, dem AG ist es wurscht wie du die Entfernung zum Arbeitsplatz überbrücken wolltest!
Ein Umzug ist kein Grund zur Kündigung!
In der Elternzeit (Kündigungsschutz) sowieso nicht!
Melde 3 Jahre Elternzeit an, such dir einen neuen Job am neuen Wohnort und kündige dann.
(alles andere wäre Unsinn)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.07.2013, 17:08
Antwort auf:
Kündigung vor der Elternzeit bzw. während der Elternzeit
Hallo Sabine.
lieben dank für deine Antwort. alle sagen, ich soll nach der elternzeit bzw.kurz vor Ablauf kündigen. Ich weiss nur leider nicht, muss ich mit dem AG schon vorher, also bevor ih in elternzeit gehe, eine Beschäftigung nach der Elternzeit festlegen?
wenn das so sein sollte und ich dann in meiner elternzeit umziehe, müsste ich theoretisch meinem AG meine neue Anschrift mitteilen. auch wenn er das weiss dann, und auch ihm klar wäre dass ich nach der elternzeit nicht wiederkomme kann er mich trotzdem nicht kündigen oder?
also ich kann in ruhe umziehen mir einen neuen job suchen und dann kündigen?
lieben dank im voraus:)
lg Tamara
von
Tomik
am 30.07.2013, 12:55