Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob bei mir die 3 monatige Kündigungsfrist, die bei Kündigung zum Ende der EZ eingehalten werden muss auch zu trifft oder die im Arbeitsvertrag festgehaltenen 4 Wochen. Meine EZ endet am 4.6.18 durch anschließend alten Urlaub müsste ich am 18.6. wieder arbeiten. Kann ich zum 30.6. kündigen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen? (Würde meine Kündigung am 1.6. persönlich überbringen) Und könnte dann ab 1.7. eine neue Arbeitsstelle antreten?
von Bonnie! am 13.04.2018, 13:15