Guten Abend, Frau Bader, ich habe auf telefonische Nachfrage zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit schonmal die Kündigung zum 31. August ausgesprochen bekommen. Die schriftliche, betriebsgedingte Kündigung kommt noch. Ich hätte regulär Anfang Juli wieder arbeiten sollen, jedoch noch 2 Wochen vom alten Urlaub angehangen um dann Ende Juli arbeiten zu können. Ich war der Annahme, dass man einen 3 monatigen Kündigungsschutz nach der Elternzeit hat oder irre ich mich da bzw. gibt es irgendwelche anderen Regelungen? Der Betrieb ist sehr klein, es gibt gerade mal 5 - 6 Angestellte. Vielen Dank für Ihre Antwort. Manjana
Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 18:51