Guten Tag Frau Bader, Danke für Ihre Antwort von gestern. Zu Ergränzung meines Schreibens. Schriftlich wurde ich gar nicht gekündigt, da ich keine Gündigunsfrist in der Probezeit habe. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass sie mich nicht behalten vollen ab dem 1. Oktober. Ich arbeite seit Montag nicht mehr, da ich noch Resturlaub hatte. Ich weiss nicht ob ich unter diesen Umständen noch eine Chance habe. Kriege ich trotz Schwangerschaft Arbeitslosengeld? Vielen Dank Anna
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 12:01