Hallo Fr. Bader, Ich habe eben gelesen dass man wärend des EU gekündigt werden kann. Diese Kündigung muss von seiten des Arbeitsgebers 3 Monate vor dem Ende es EU ausgesprochen werden, ist dies richtig?? Kann meine Chefin mich am 23.2.04 zum 23.5.04 Kündigen? Oder kann eine Kündigung erst am ersten Arbeitstag ausgesprochen werden?? Kann sie mich aus jedem Grund kündigen bzw. weil mein Arbeitsplatz in der Form wie vor 4 Jahren nicht mehr zur verfügung steht? Danke und Gruß Claudia
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 11:29