Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub und arbeite bei meinen Arbeitgeber 19 Stunden in der Woche. Da ich wieder voll arbeiten gehen will, suche ich was neues, muß ich meine Kündigungsfrist gemäß meinen alten Arbeitsvertrag einhalten? Für die Teilzeit gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Habe ich nach dem EU einen Rechtsanspruch auf meine alte Beschäftigung, auch wenn ich in der Teilzeit eine andere Beschäftigung in der Firma ausübe? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 20:33