Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Januar 1999 im Erziehungsurlaub, der eigentlich noch bis Dezember 2001 andauert. Gern würde ich aber jetzt wieder anfangen zu arbeiten, allerdings mehr als die erlaubten 19 Std. Mein bisheriger Arbeitgeber lehnt es ab, den Erziehungsurlaub im nachhinein zu verkürzen. Aus verschiedenen Gründen werde ich die alte Stelle auch nicht wieder antreten. Nun meine Fragen: 1. Kann ich als Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub kündigen? 2. Wenn ja, welche Kündigungsfrist würde gelten? Die aus meinem Arbeitvertrag? 3. Sollte ich keine neue Anstellung finden, würde dann (nach Ablauf der Sperrfrist) Arbeitlosengeld zustehen? 4. Wer kann mich in dieser Angelegenheit ausführlich beraten? Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüssen Tanja
Mitglied inaktiv - 26.09.2000, 19:58