Kündigung durch Insolvenz im Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung durch Insolvenz im Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade im Mutterschutz (10.06 vorauss. Entb.) und mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Die Konkursverwalter haben gestern bekannt gegeben, dass die Fa. nicht weitergeführt, sondern abgewickelt wird. Ich soll zum 31.05.2002 gekündigt werden. Mein Arbeitgeber zahlt auch nicht mehr das ausstehende Gehalt, bzw. die Differenz des Muuterschaftsgeldes zum letzten Netto. Ich wurde aufgefordert Insolvenzgeld beim AA zu beantragen. Meine Fragen: Kann mich der Insolvenzverwalter trotz Mutterschutz problemlos kündigen? Arbeitslos kann ich mich doch auch nicht melden, da ich mich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, oder? Wie bin ich denn überhaupt versichert, wenn ich mich doch nicht arbeitslos melden kann? Mein Mann ist privat versichert, muß er mich jetzt etwa mit versichern? Was ist eigentlich mit dem Mutterschutzgeld der Krankenkasse im Zeitraum nach der Entbindung (8 Wochen)? Stehen mir das etwa auch nicht mehr zu, weil ich ja voraussichtlich arbeitlos bin? D. h. arbeitslos kann ich mich auch nicht melden, da ich mich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Sind meine Befürchtungen richtig: Wir kriegen kein Mutterschutzgeld, ich kann mich nicht arbeitslos melden, bin deshalb auch nicht krankenversichert und mein Mann (privat versichert) muß mich deshalb mitversichern? Wenn dem so ist, kann ich nur allen empfehlen, schafft euch keine Kinder an! Vater Staat macht es einem nicht gerade leicht und man muß offen darüber nachdenken ihn zu bescheissen (vielleicht soltte mein Mann die Vaterschaft nicht anerkennen und sich ummelden, dann kann ich ja Sozialhilfe beantragen). Wir wissen nicht was uns bevorsteht und würden uns über eine Beantwortung unserer Fragen sehr freuen? Liebe Grüsse Anja

Mitglied inaktiv - 23.05.2002, 08:06



Antwort auf: Kündigung durch Insolvenz im Mutterschutz

Liebe Anja, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Wenn nicht, müssen Sie sich selber versichern, auch über Ihren Mann. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2002



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