Hallo Frau Bader,
ich bin seit 16 Jahren bei einem Unternehmen im Angestellenverhältnis. Im meinem damaligen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Ist es korrekt, dass ich über ein halbes Jahr Kü-Frist nach gesetzlicher Regelung habe wenn mich mein AG entlassen möchte?
Ich habe jedoch vor, aus familiären Gründen den Vertrag zu kündigen. Muss ich mich dann auch an die verlängerte Kü-Frist halten oder gelten dann die Fristen aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag?
Danke
Kathi
von
kathi1a
am 04.04.2013, 14:36
Antwort auf:
Kündigung durch AN
Hallo,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Der AG hat längere Fristen, Sie haben 4 Wo
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Kündigung durch AN
Die Kündigungsfristen für Dich ändern sich nicht.
Du hast also immernoch die 4 Wochen zum Monatsende.
Der AG hat folgende "Mindestkündigunsfristen" (sollte vertrag oder tariflich nicht etwas längeres vereinbart sein!):
Für den Arbeitgeber erhöht sich diese Frist nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von
02 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
05 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
08 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahren auf 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahren auf 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 04.04.2013, 14:45