Krankschreibung/Kündigung Gastronomie

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankschreibung/Kündigung Gastronomie

Hallo Frau Bader, meine Freundin ist im 5. Monat schwanger. Sie arbeitet offiziell auf 450€/Monat als Köchin in einer Studentenkneipe. Nun verweigert der Inhaber meiner Freundin die Freizeit und kümmert sich nicht um passenden Ersatz falls etwas passieren sollte. Da meine Freundin aber sehr gewissenhaft ist geht sie, egal ob es ihr gut oder weniger gut geht, arbeiten und setzt sich 6x pro Woche dem Dauerstress in der Küche aus. Nun möchte sie sich krankschreiben lassen, hat aber Angst wenn Sie die Krankmeldung abgibt dass sie deswegen gekündigt wird. Meine Fragen: -Darf sie überhaupt so oft arbeiten? -Ist sie als 450€ Kraft während der Schwangerschaft kündbar? -Wie steht es mit den Sozialleistungen für werdende Mütter DIE SELBST KÜNDIGEN? Hat sie dadurch Einbußen oder Einschränkungen bei der finanzielen Unterstützung durch den Staat für das Kind? -Steht ihr als 450€ Kraft überhaupt Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes zu? (wie ist es bei einer dauerhaften Krankschreibung?) Vielen lieben Dank..... eine Beantwortung der Fragen wird meiner Freundin sicherlich einiges erleichtern. Gerne können sie auch Paragraphen nennen, dann sehen wir uns diese gemeinsam nochmal an. Dankeschön!

Mitglied inaktiv - 15.04.2007, 23:07



Antwort auf: Krankschreibung/Kündigung Gastronomie

Hallo, sie wird eher ein BV mit Lohnfortzahlung bekommen. Wenn der AG Ärger macht, muss sie das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Er darf natürlich nicht kündigen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2007



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