Ich bin nun vom Arzt schon mehrere Wochen krankgeschrieben, bin mit Zwillingen schwanger. Kann man im Anschluß an eine Krankmeldung auch noch ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder muß man dann die Krankmeldung verlängern? Kann das Beschäftigungsverbot auch während der AU-Bescheinigung ausgesprochen werden (damit die 6-Wochen) nicht überschritten werden? Wieviel Prozent vom Gehalt erhält man denn nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit? Gruß Regina
Mitglied inaktiv - 01.06.2001, 15:16