Hallo, ich bin seid der 29. SSW in stationärer Behandlung, wegen vorzeitiger Wehentätigkeit und drohender Frühgeburt. Das sind jetzt schon 12 Tage und es ist noch kein Ende abzusehen! Stimmt es, dass ich 10 euro bis zum 28 Behandlungstag zuzahlen muß oder gelten in der Schwangerschaft andere Richtlinien?
MfG Anke
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 21:22
Antwort auf:
Krankenhaus und Zuzahlung
Hallo,
Andrea hat recht.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2007
Antwort auf:
Krankenhaus und Zuzahlung
Von der Zuzahlung ausgenommen ist nur die Entbindung im Krankenhaus und bis zu 6 Tage danach - bei Krankenhausaufenthalt wegen Frühgeburtsbestrebungen muß also ganz normal zugezahlt werden.
Mitglied inaktiv - 13.07.2007, 01:16