Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

Hallo Frau Bader, ich bin in der 32. Woche schwanger und werde nach dem Mutterschutz mit dem Kind zu Hause bleiben, wahrscheinlich für 2 Jahre... Der Vater des Kindes und ich arbeiten beide im öffentlichen Dienst bei verschiedenen Arbeitgebern. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass wir beide nach der Geburt des Babys für eine gewisse Zeit gemeinsam zu Hause bleiben? Um sich an das Kind und die neue Situation zu gewöhnen? Mir geht es nicht um einige Tage Urlaub, dass wäre kein Problem, sondern vielleicht um 4 bis 6 oder 8 Wochen ... Geht so etwas? Und wie kann man in dieser Zeit den Familienunterhalt bestreiten? (Wir haben noch ein älteres Kind - älter als 10) Liebe Grüße

von Nancy_Dz am 18.12.2015, 22:54



Antwort auf: Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

Hallo, ja. Sie können gelichzeitig EZ nehmen und EG beziehen. Insgesamt 14 Mo (abugl. MG-Monate) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2015



Antwort auf: Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

Elternzeit und Elterngeld mit zwei Partnermonaten. Die Broschüre des BMfFJS erklärt das Thema ausführlich, online als pdf. Abrufbar. Die ersten zwei Lebensmonate Elterngeld der Mutter werden mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Für Ihren Mann ist es dann aber dringend Zeit einen Elternzeitantrag zu stellen, um den fristgerecht abzugeben. LG

von Lina_100 am 18.12.2015, 22:59



Antwort auf: Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

Nennt sich Elternzeit ;-) Den "Rest" einfach mal googeln

von Andrea6 am 18.12.2015, 23:01



Antwort auf: Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?

Klar. Er kann es sofort melden , sollte aber ganze Lebensmonate nehmen um Elterngeld zu erhalten. Er schreibt einfach "melde Elternzeit ab Geburt ( vorraussichtlich am xx.xy. xxxx ) für X Lebenymonate meines Kindes an. " Dann kann er ab Geburt Zuhause bleiben. Zusammen habt ihr 14 Monate Elterngeld, welche ihr untereinander aufteilen könnt. Die Mutterschutzmonate gehören immer auch der Mutter dabei. Gleichzeitig geht aber, sind dann nach 2 Monaten 4 Elterngeldmonate verbraucht.

von Sternenschnuppe am 19.12.2015, 00:06



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Antrag auf EU für den Partner schon vor Geburt?

Hallo, kann man genau zum errechneten Geburtstermin zuvor beim AG EU beantragen, oder muß man warten bis das Kind tatsächlich geboren wird und danach den Antrag stellt? DAnke für die beantwortung!


Vollmacht für Partner bei Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich (nicht verheiratet) bekommen im März ein gemeinsames Kind. Die Vaterschaft haben wir dem Jugendamt gegenüber erklärt und gleichzeitig auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt, sodass er, denke ich, ja auch über alle medizinischen Befunde unser Kind betreffend informiert wird und diesbezüglich Entsch...


Familienversicherung bei Geburt im Trennungsjahr/ schwanger von neuem Partner

Meine Noch-Ehefrau ist schwanger von ihrem neuen Partner, wir haben noch keine Scheidung eingereicht, müssen ja erst das Trennungsjahr abwarten. Tatsache ist, der Hausarzt ihres neuen Partners hat aus gesundheitlichen Gründen meiner Noch-Ehefrau ein Beschäftigungsverbot erstellt, daraufhin wurde ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sie...


Steuerklasse wechseln nach der Geburt, damit Partner mehr netto hat - erlaubt?

Guten Tag Frau Bader, ich habe bisher nirgends eine Antwort auf meine Frage gefunden. Wir sind verheiratet und schwanger. Geburtstermin ist 31.5.15. Ich bin Beamtin (brutto 2980 Euro) und mein Mann Angestellter im öD (brutto 2565 Euro). Jetzt beantragen wir noch in diesem Monat den Wechsel der Steuerklassen von 4/4 auf 3/5, damit ich ein hö...


Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we...


Elternzeit beider Partner

Hallo Frau Bader,  Ich befinde mich aktuell in der 20 SSW und mein Partner und ich planen gerade die Aufteilung der Elternzeit. Unser Sohn ist für Mitte Juni ausgezählt. Vorgestellt haben wir uns, dass ich (Angestellte einer Bank) ab Geburt ca. 1,5 Jahre in Elternzeit gehe, mit der Option nach einem Jahr für 20h bis zum Ende der Elternzeit w...


Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich erwarten ein Baby. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso wie für seine Frau (Scheidung läuft). Aktuell wohnen wir noch getrennt und wir wissen auch noch nicht, ob wir zusammenziehen. Gemeinsam kommen wir über die Einkommensgrenze für das Elternheld, einzeln lieg...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Vaterschaft wird vor Geburt schon angezweifelt was tun?

Guten Tag Frau Bader, Mein jetzt Ex-Freund hat sich aus unerklärlichen Gründen von mir getrennt und zweifelt nun schon die Vaterschaft an,obwohl zeugungszeitpunkt bekannt. Was kann oder sollte ich schon tun um oder vllt noch unnötigen Kosten und Stress zu vermeiden?   LG