Hallo Frau Bader,
ich bin in der 32. Woche schwanger und werde nach dem Mutterschutz mit dem Kind zu Hause bleiben, wahrscheinlich für 2 Jahre...
Der Vater des Kindes und ich arbeiten beide im öffentlichen Dienst bei verschiedenen Arbeitgebern.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir beide nach der Geburt des Babys für eine gewisse Zeit gemeinsam zu Hause bleiben? Um sich an das Kind und die neue Situation zu gewöhnen? Mir geht es nicht um einige Tage Urlaub, dass wäre kein Problem, sondern vielleicht um 4 bis 6 oder 8 Wochen ... Geht so etwas? Und wie kann man in dieser Zeit den Familienunterhalt bestreiten? (Wir haben noch ein älteres Kind - älter als 10)
Liebe Grüße
von
Nancy_Dz
am 18.12.2015, 22:54
Antwort auf:
Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?
Hallo,
ja. Sie können gelichzeitig EZ nehmen und EG beziehen. Insgesamt 14 Mo (abugl. MG-Monate)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2015
Antwort auf:
Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?
Elternzeit und Elterngeld mit zwei Partnermonaten. Die Broschüre des BMfFJS erklärt das Thema ausführlich, online als pdf. Abrufbar. Die ersten zwei Lebensmonate Elterngeld der Mutter werden mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Für Ihren Mann ist es dann aber dringend Zeit einen Elternzeitantrag zu stellen, um den fristgerecht abzugeben.
LG
von
Lina_100
am 18.12.2015, 22:59
Antwort auf:
Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?
Nennt sich Elternzeit ;-)
Den "Rest" einfach mal googeln
von
Andrea6
am 18.12.2015, 23:01
Antwort auf:
Können mein Partner und ich nach der Geburt gleichzeitig daheim bleiben?
Klar.
Er kann es sofort melden , sollte aber ganze Lebensmonate nehmen um Elterngeld zu erhalten.
Er schreibt einfach "melde Elternzeit ab Geburt ( vorraussichtlich am xx.xy. xxxx ) für X Lebenymonate meines Kindes an. "
Dann kann er ab Geburt Zuhause bleiben.
Zusammen habt ihr 14 Monate Elterngeld, welche ihr untereinander aufteilen könnt. Die Mutterschutzmonate gehören immer auch der Mutter dabei.
Gleichzeitig geht aber, sind dann nach 2 Monaten 4 Elterngeldmonate verbraucht.
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2015, 00:06