Frage: Können Sie mir das erklären???

Hallo, können Sie mir weiterhelfen, ich sehe schon garnicht mehr durch. Also ich bin noch verh. Lebe aber von meinem Noch-Ehemann schon über ein Jahr getrennt. Jeder mit seinem neuen Partner in einer neuen Wohnung. Jetzt bin ich schwanger von meinem neuen Lebenspartner. Wir wollten noch vor der Geburt (in drei Wochen) die Vaterschaft anerkennen, weil wir erfahren haben, das das geht. Da gibt es auch keine Probleme, nur das Jugendamt braucht auch ein Geschäftszeichen vom Familiengericht, wo die Scheidung eingereicht ist. Nur leider war das bis jetzt noch nicht möglich, weil etliche Unterlagen von meinem Exmann nicht gebracht wurden, also wurde die Scheidung vom Anwalt noch nicht eingereicht.Die Dame vom Jugendamt erklärte mir aber, das weil es ein eheliches Kind ist, mein Noch-Ehemann erstmal der Vater ist. Na ich dachte, ich spinne, wie denn dann weiter. Wenn mein Lebenspartner die Vaterschaft immer noch nicht anerkennen lassen kann, was hat denn mein Noch-Ehemann noch für Rechte an dem Kind, was ihm überhaupt nicht gehört. Ich kriege bald die Krise, weil mir das alles zu hoch ist.Oder steht er nur auf dem Papier und ich gelte dann nur als MUtter oder muss er auch Unterschriften mit leisten bei den ganzen Anträgen nachher fürs Baby, bitte helfen sie mir!!! LG von Biene

Mitglied inaktiv - 05.01.2002, 10:16



Antwort auf: Können Sie mir das erklären???

Liebe Biene, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2002



Antwort auf: Können Sie mir das erklären???

hi, ja, dein nochmann ist der (rechtliche) vater des kindes, mit allen rechten und pflichten dies betreffend. ihr könnt dennoch die vaterschaft deines LG anerkennen lassen, die sbedarf allerdings deiner, sowie der zustimmung deines nochmannes. die anerkannte vaterschaft ist dann bis zur rechtskraft der scheidung schwebend, d.h. dein neuer wird erst als rechtlicher vater eingetragen, wenn die ehe rechtskräftig geschieden. wenn dein mann, die zustimmung zur vatreschaftsanerkennung verweigert, bleibt dir nur der weg der anfechtung der vaterschaft. im allgemeinen hat aber die "schein"- vater ein interesse daran, dass der richtige vater die vaterschaft (so schnell wie möglich) anerkennt, denn bis zur feststellung der vaterschaft eines anderen ist natürlich dem kind, und auch dir wegen betreuung eines "gemeinsamen" kindes unterhaltspflichtig. kann sehr teuer werden für ihn. hoffe dir geholfen zu haben! gruss felicitas

Mitglied inaktiv - 05.01.2002, 12:45



Antwort auf: Können Sie mir das erklären???

Hallo Felicitas, vielen Dank für die Antwort, ein wenig konntest Du mir ja helfen, aber ich sehe da immer noch nicht durch. Das ist doch alles hirnrissig. Zumal mein Noch-Ehemann auch sterilisiert ist und keine Kinder mehr zeugen kann. Und was heißt mit allen Rechten und Pflichten. Alles was mit dem Kind dann zu tun hat, da muss ich seine Unterschrift haben oder ihn um Erlaubnis fragen? Und wie gesagt, wir hätten ja auch die Vaterschaft schon anerkennen lassen, aber die benötigen dieses Geschäftszeichen wegen der Scheidung und dieses liegt uns noch nicht vor. Da bekommt ja mein Exmann die Krise, wenn er sowas hört, er hat doch mit dem Kind überhaupt nichts zu tun. Aber trotzdem danke nochmal, kannst ja wenn Du willst nochmal antworten. LG von Biene

Mitglied inaktiv - 05.01.2002, 16:17



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