Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

An alle: Kann mir das jemand erklären?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: An alle: Kann mir das jemand erklären?

Gerti1212

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Liebes Forum, trotz Abi und Hochschulabschluss verstehe ich die Antwort nicht wirklich, kann mir vielleicht jemand weiter helfen und mir die Antwort erläutern? Ich hatte noch nie etwas mit Arbeitslosengeld zu tun... vielleicht verstehe ich deshalb nur "Bahnhof"? Vielen Dank!!! Gertrud Siehe: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitslosengeld-nach-Elternzeit_78954.htm "Antwort von N.BADER am 15.02.2011 Hallo, Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, § 132 SGB III Liebe Grüsse, NB" ??? Was heißt/ bedeutet fiktives Arbeitsentgelt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das bedeutet, dass nicht das tatsächliche Gehalt zählt, sondern seitens des Amtes irgendetwas aus irgendwelchen ominösen Quellen berechnet wird Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Da bedeutet dass das Arbeitslosengeld nicht nach dem letzten Gehalt berechnet wird, sondern nach einer Tabelle, die in vier Stufen eingeteilt ist. Dort wird man aufgrund seiner Qualität bzw. dem was man machen kann eingestuft und anhand der Tabelle wird das Bemessungsgeld berechnet. Diese Tabelle wird immer wieder mal angepasst. Diese tabelle findest Du hier: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html LG Sabine


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