Gibt es für NRW eine Vorschrift, wieviele Unterrichtsstunden eine 2. Grundschulklasse erhalten muß bzw. wie groß eine Schulklasse sein darf? Durch Querelen an der Schule meines Sohnes haben einige Kinder die Schule verlassen, so daß die Klasse nur noch aus 15 Schülern besteht. Dies sei nicht zulässig, daher werden im kommenden Schuljahr 2 Klassen zusammengelegt. Dann sind es 32 Kinder. Gibt es eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren? Zur Zeit hat er 19 Schulstd. Unterricht (+ 2 Schulstd. Förderunterricht/Woche, zu dem er höchstens 1 Std. im Monat eingetragen wird, da er ein überdurchschnittlich guter Schüler ist). Er langweilt sich und ich halte dies für viel zuwenig Unterricht, kann aber im Internet keine konkreten Aussagen finden.
Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 22:06
Antwort auf:
Klassengröße/Unterrichtsstunden Grundschule
Hallo,
sorry, dass ist landes-Schulrecht - und davon habe ich keine AHnung.
Fragen Sie schriftlich (!!) an, auf welcher Rechtsgrundlage die Regelung beruht!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2005
Antwort auf:
Klassengröße/Unterrichtsstunden Grundschule
Danke trotzdem für die schnelle Antwort! Habe aber noch eine Frage. Bekomme ALG II (inkl. Sozialgeld) und würde gerne arbeiten, auch im EUR 1,20 - Job. Habe 2 Kinder (8 und 2). Der ältere ist tägl. max. von 8.15 - 11.45 Uhr aus dem Haus, der Kleine ständig da. Habe keine Eltern/Schwiegereltern/Geschwister, die aufpassen könnten. Gibt es eine gesetzl. Regelung, die festlegt, daß das Job-Center (oder eine sonstige Stelle), sofern sie mich vermitteln können oder ich selbst eine Arbeit finde, für die Betreuung der Kinder komplett aufkommt? Bei einem 1,20 - Job wäre das für mich kaum möglich. Mein Mann ist in einer Ich-AG selbständig mit z.Zt. sehr geringem Einkommen, ist aber auch im Ausland unterwegs, so daß hier keine Kinderbetreuung gewährleistet wäre.
Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 21:22