Hallo Frau bader,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vergangenen Donnerstag.
Also weder die Beihilfe noch die priv. Krankenversicherung übernehmen die Kosten für den Tag meines Fernbleibens von der Arbei (meine 18 Mon. alte Tochter war krank)t..
Was bringt mir denn dann §45 des Sozialgesetzbuches? Ich habe also das Recht 10 tage im Jahr zu Hause zu bleiben - muss dafür aber Urlaub nehmen? Oder unbezahlten Urlaub?
Wie sieht es aus?
Danke im Voraus!
Gruß
shokocrosy
Mitglied inaktiv - 28.02.2006, 13:41
Antwort auf:
Kinderkrankheit
Hallo,
das SGB gilt nur für gesetzl. versichert.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2006
Antwort auf:
Kinderkrankheit
Wenn Du über Deinen Mann beihilfeberechtigt und privat krankenversichert bist, übst Du keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus. Dann gilt auch das Sozialgesetzbuch nicht für Dich. Als Beamter ist man sozialversicherungsfrei. Hätte Dein Mann selbst "kinderkrank" genommen, hätte er "in analoger Anwendung des SGB" als Beamter einen freien Tag unter Fortzahlung seines Gehaltes erhalten.
Mitglied inaktiv - 28.02.2006, 13:50