Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwar eben schon die Fragen und Antworten zu diesem Thema gelesen, möchte Sie aber trotzdem um Rat fragen. Ich habe 2 Kinder (4 und 7 Jahre alt). Ich arbeite in dem Geschäft, in dem ich auch vor den Schwangerschaften gearbeitet habe, allerdings hat zwischenzeitlich der Geschäftsführer gewechselt. Nach Beendigung meiner Elternzeit bin ich als Teilzeitkraft wieder eingestellt worden. Bei dem Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer, wurde mir gleich gesagt Krankschreibung wegen der Kinder brauche ich mir nicht einfallen lassen. Sonst würde er sich nur Leute ohne Kinder einstellen. Darauf könne er keine Rücksicht nehmen. Nun haben wir aber in diesem Jahr richtig zugegriffen und meine Tochter ist zur Zeit wieder krank. Ich konnte mir bisher mit der Oma bzw. durch abfeiern von Überstunden oder Verschiebung der Arbeitszeiten aushelfen, habe also noch nie Krankentage beantragt. Allerdings steht einem dies vom Gesetz her ja zu und ich frage mich, wie kann ich reagieren um diesen Anspruch doch geltend zu machen. Mein Chef meinte damals zu mir er wüßte das er damit nicht durchkommen würde, aber das wäre ihm egal und er sieht das nicht ein. Ich hab ein bisschen bedenken, was evtl. danach passiert, wenn ich die Anwendung dieses Gesetzes erzwinge. Die Arbeite macht mir sehr viel Spaß und es liegt mir schon am Herzen dort auch weiterhin zu arbeiten. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen alles Gute.
Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 21:23