Guten Tag,
ich habe eine Frage. Mein Sohn wurde am 11.Mai 2001 geboren. Steht mir für diesen Monat Kindergeld anteilig zu?
Ich habe ab 1. Juni 2001 270,00 DM erhalten.
Wenn kein Kindergeld geben sollte, ist man ja gestraft, das man sein Kind in der Mitte des Monats bekommt.
Und wo kann ich mich bei Unterhaltsfragen hinwenden?
Gruesse von Heike
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 02:11
Antwort auf:
Kindergeld
Liebe Heike,
ein Anspruch besteht für jeden Monat, in dem an mind. einem Tag die Voraussetzungen vorgelegen haben, also im gesamten Monat der Geburt.
Zuständig für das KG ist das Arbeitsamt.
Bei Unterhaltsfragen hilft das Jugendamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2001
Antwort auf:
Kindergeld
HI Heike
Bezieht sich das Kindergeld das Du am 1.6. erhalten hast vielleicht rückwirkend auf den Mai. Meine Zwillinge wurden nämlich am 25.4.01 geboren und ich hab für den ganzen April Kindergeld erhalten.
Ansonsten würd ich bei der Kindergeldstelle nachfragen.
Liebe Grüße
Melly
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 21:28
Antwort auf:
Kindergeld
Hallo Heike!
Das Kindergeld gibt es immer für den ganzen Monat, in Deinem Fall also war das ausgezahlte Geld für den Mai gedacht.
Viele Grüße
Andrea
Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 07:13
Antwort auf:
Kindergeld
nein das Kindergeld habe ich für Juni bekommen, ich habe ja 2 Jungen. Von dem Kleinen das fehlt im Mai.
Werd aber mal im AA nachfragen , danke für die Tipps.
Gruesse von Heike
Mitglied inaktiv - 21.07.2001, 01:57
Antwort auf:
Kindergeld
nein das Kindergeld habe ich für Juni bekommen, ich habe ja 2 Jungen. Von dem Kleinen das fehlt im Mai.
Werd aber mal im AA nachfragen , danke für die Tipps.
Gruesse von Heike
Mitglied inaktiv - 21.07.2001, 01:58