Frage: Kindergeld

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes und hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können. Leider ist es etwas kompliziert und ich hoffe, meinen Fall verständlich schildern zu können. Ich bin 22 Jahre alt. Meine Mutter hat für mich immer Kindergeld bekommen, solange ich in der Ausbildung war. Diese habe ich im Juni 2006 auf Grund meiner Schwangerschaft abgebrochen. Daraufhin teilte uns die Familienkasse mit, dass somit meiner Mutter auch kein Kindergeld für mich mehr zustünde. Nach Ausfüllen eines weiteren Formulares, hat sie doch wieder Kindergeld für mich bekommen, da ich angab, arbeiten zu können oder Ausbildungsplatz suchend zu sein (´genau weiß ich es leider nicht mehr, da ich das Formular vor den Versenden leider nicht kopiert habe). Ich habe diese Angabe gemacht, weil ich nach meiner Schwangerschaft auf jeden Fall noch einmal eine Ausbildung beginnen will. Nun wollte die Familienkasse Nachweise für Bewerbungen bzw. Absagen haben, damit ich meine Bemühung um einen Ausbildungsplatz belege. Ich konnte 8 Nachweise erbringen. Nun kam der Schock! Die Familienkassen schrieb uns, dass meiner Mutter kein Kindergeld mehr zustünde, da das 21. Lebensjahr beendet sei und 8 Nachweise zu wenig seien. Wir sollen nun 1087,-€ zurück zahlen. Diese haben wir leider nicht. Wie sind die Chancen für uns Wiederspruch dagegen einzulegen? Wieviel Nachweise müsste ich denn vorlegen und zählt mein Mutterschutz irgendwei mit rein? Vielleicht als eine Auszeit, für die ich keine Nachweise vorlegen muss. Hoffe, sie konnten alles nachvollziehen. Bin echt verzweifelt. MfG, Marie

Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 21:54



Antwort auf: Kindergeld

.. leider gibt es da keine Lücke. Aber Sie können sicher Ratenzahlung vereinbaren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2007



Antwort auf: Kindergeld

Hallo, also ich kenne das fürs Studium. Man kann in Elternzeit weiterhin Kindergeld für sich selber erhalten, wenn man das Studium/die Ausbildung nicht unterbricht. Und auch das, was Dir wegen den Nachweisen (wenn man suchende gemeldet ist) geschrieben wurde, kenne ich auch so. Kannst Du deine Bemühungen nicht nachweisen, dann stand Deiner Mutter/Dir für Dich auch kein KG zu und muß folglich zurückgezahlt werden. Jedenfalls kenne ich einige, die das zahlen mußten. Ob es da nun irgendwo doch eine "Lücke" gibt, weiß vermutlich Frau Badr eher als ich ;-) lg, sandra

Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 22:40



Antwort auf: Kindergeld

Danke für die Antworten. Mir ist aber nicht klar, warum ich zurückzahlen muss, wenn ich Nachweise habe? 8 Stück habe ich ja vorgelegt. Müssen es vielleicht mehr sein? Prü Monat eine bestimmte Menge?

Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 23:08



Antwort auf: Kindergeld

Hallo ! Wie das beim kindergeld ist weiß ich nicht aber wenn jemand zB Unterhalt zahlen muß und er muß sich um eine arbeit bemühen dann muß er 20 Bewerbungen/Monat nachweisen ! lg ...babe...

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 15:07



Antwort auf: Kindergeld

Achso, und wie ist das in der Zeit des Mutterschutzes? Hätte ich mich während des Mutterschutzes auch bewerben müssen?

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 17:09



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