Ich bin von meinem Exmann geschieden und aus dieser Ehe gehen drei Kinder hervor, die auch bei ihm leben. Ich habe eine neue Beziehung und wir bekommen unser 1. Kind zusammen.
Nun meine Frage, mein Exmann bekommt für alle dei kinder das Kindergeld. Bekomme ich dann für das vierte Kind das Kindergeld fürs 1. Kind berechnet oder fürs 4. kind?
Yvonne
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 11:00
Antwort auf:
Kindergeld
Hallo,
ich habe das hier im Internet gefunden, wenn ich es richtig verstanden habe, zählen Deine 3 anderen Kinder als sogenannte "Zählkinder". So bekommst Du das Kindergeld für das 4. Kind.
LG Sibs
Kindergeld:
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie :
1) in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
2) im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ab Januar 2002 wird für jeden Monat Kindergeld nach folgenden Sätzen gezahlt:
für das 1. bis 3. Kind jeweils
154 EUR
für das 4. Kind
179 EUR
für jedes weitere Kind jeweils
179 EUR
Maßgeblich für die Ordnungszahl der Kinder ist die Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Mitgezählt in der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen Kinder (sog. Zählkinder), für die kein Kindergeld gezahlt werden kann, weil sie sich in der Obhut eines anderen Elternteils befinden und dieser deshalb das Kindergeld vorrangig erhält. Ein Zählkind "schiebt" jüngere Zahlkinder in ihrer Ordnungszahl "hoch", so dass für sie die jeweils nächsten Kindergeldsätze anfallen.
Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Zwei ältere Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe leben bei der leiblichen Mutter, an die auch als vorrangig Berechtigte das Kindergeld für diese Kinder gezahlt wird. Bei der Ehefrau zählen nur die beiden gemeinsamen Kinder als erstes und zweites Kind. Sie könnte Kindergeld in Höhe von 154 EUR + 154 EUR = 308 EUR monatlich erhalten. Beim Ehemann zählen Kinder aus erster Ehe als erstes und zweites Kind (Zählkinder), die beiden gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als drittes und viertes Kind. Als vorrangig Berechtigter kann er für die gemeinsamen Kinder 154 EUR+ 179 EUR= 333 EUR monatlich erhalten, also 25 EUR mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, daß die Ehefrau den Mann zum Berechtigten bestimmt.
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 13:11
Antwort auf:
Kindergeld
Hups - hast Du nicht gerade vor ein paar Tagen geschrieben, daß Dein neuer Mann alle 3 Kinder adoptieren will?
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 13:39