Sehr geehrte Frau Bader! Uns ist was ganz schlimmes wiederfahren: 4 Tage vor der Geburt unseres 2. Kindes wurde mein Mann (ungerechtfertigt) fristlos gekündigt. Nun ist nicht nur unsere finanzielle Lage prekär durch das Gerichtsverfahren, das wir anstreben, auch fehlt uns natürlich der volle Lohn unseres Mannes. Da er nun arbeitslos ist, bekommt er keine Lohnbescheinigung des Unternehmens - klar - und wir können das Kindergeld auf normalem Wege nicht beatragen. Arbeitslos will er sich nicht melden vor Ausgang des Verfahrens, da 1. die Fristlose laut unseres Anwalts nicht rechtmässig ist und er wiedereingestellt werden müsste und 2. er meint, dass die (freiwillige) Lohnfortzahlung von Seiten seiner Ex-Firma dann gestrichen würde. Fazit: Wir können das Kindergeld nicht beatragen, da er einerseits arbeitslos, andererseits aber noch nicht offiziell als solcher gemeldet ist. Und wir brauchen das Geld ganz dringend! Was tun? Mit herlichen Grüssen und Danke! BlueNote
Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 09:01