Kindergeld nach fristloser Kündigung???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld nach fristloser Kündigung???

Sehr geehrte Frau Bader! Uns ist was ganz schlimmes wiederfahren: 4 Tage vor der Geburt unseres 2. Kindes wurde mein Mann (ungerechtfertigt) fristlos gekündigt. Nun ist nicht nur unsere finanzielle Lage prekär durch das Gerichtsverfahren, das wir anstreben, auch fehlt uns natürlich der volle Lohn unseres Mannes. Da er nun arbeitslos ist, bekommt er keine Lohnbescheinigung des Unternehmens - klar - und wir können das Kindergeld auf normalem Wege nicht beatragen. Arbeitslos will er sich nicht melden vor Ausgang des Verfahrens, da 1. die Fristlose laut unseres Anwalts nicht rechtmässig ist und er wiedereingestellt werden müsste und 2. er meint, dass die (freiwillige) Lohnfortzahlung von Seiten seiner Ex-Firma dann gestrichen würde. Fazit: Wir können das Kindergeld nicht beatragen, da er einerseits arbeitslos, andererseits aber noch nicht offiziell als solcher gemeldet ist. Und wir brauchen das Geld ganz dringend! Was tun? Mit herlichen Grüssen und Danke! BlueNote

Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 09:01



Antwort auf: Kindergeld nach fristloser Kündigung???

Hallo, natürlich können Sie das EG trotzdem beantragen. Kämen Sie denn mit seinem Gehalt über die Einkommensgrenzen? Nur dann fällt es u.U. weg oder wird gekürzt. Wenden Sie sich an die EG-Stelle und tragen Sie dort Ihr Problem vor. Reichen Sie eine Kopie der Klage ein. Sicherlich ist es möglich, eine vorläufihge Lösung zu finden. Natürlich ist diese unklare Situation schwierig, arbeitsrechtl. Verfahren laufen deshalb sehr schnell ab. Das Problem wird also meist nicht lange andauern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2001



Antwort auf: Kindergeld nach fristloser Kündigung???

Hab mich vertan, es handelt sich natürlich ums Erziehungsgeld.

Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 09:22



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