Hallo, ich habe eine Frage!
Ich bin im 8. Monat schwanger und befinde mich noch bis nächstes Jahr im Sommer in einer schulischen Ausbildung (ohne Verdienst). Jetzt musste ich mein Kindergeld neu beantragen.
Habe alles gemacht, eine Schulbescheinigung habe ich auch beigelegt (1. Halbjahr 4 Wochenstd., 2.Halbjahr 9 Wochenstd.).
Habe jetzt bescheid bekommen, dass noch nicht entschieden werden kann, da ich noch den wöchentlichen Gesamtaufwand für Vor- und Nacharbeit anlässlich des Schulbesuches in Std. angeben soll.
Jetzt meine Frage: Kann mir die Familienkasse das Kindergeld streichen wenn ich "zuwenig mache"? Wieviel Std. müsste ich denn angeben um noch Kindergeld zu bekommen?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Katrin
Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 17:01
Antwort auf:
Kindergeld, dringend!!!
Hallo,
es geht also um Ihr eigens Kindergeld!
Sie erhalten KG, wenn Sie in der Ausbildung sind. Auch, wenn wegen Mutterschaft die Ausbildung vorübergehend unterbrochen wird. Sie bekommen kein KG für sich, wenn Sie EG für das Kind bekommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2006
Antwort auf:
Kindergeld, dringend!!!
gehts wirklich ums Kindergeld ich dachte immer das bekommt man automatisch wenn man in D lebt oder dt. Staatsbürger ist und ist nicht Job abhängig oder????
Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 18:47
Antwort auf:
Kindergeld, dringend!!!
ja, eigentlich schon, aber ich bin ja schon über 18. (werde im okt. 23) Da muss ich dass dann immer wieder nachweisen, dass ich noch in der Ausbildung/Schule bin...
Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 19:27