Sehr geehrte Frau Bader,
wir wollen bald in ein anderes Bundesland umziehen. Meine Zwillinge (3 Jahre) gehen jetzt noch hier in den Kiga. Wenn wir umgezogen sind, habe ich dann einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für beide Kinder auch wenn das kindergartejahr schon angefangen hat?
Vielen Dank
Constanze
Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 10:52
Antwort auf:
Kindergartenplatz bei Umzug
Hallo,
JA!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2005
Antwort auf:
Kindergartenplatz bei Umzug
ja, du hast einen anspruch auf einen kigaplatz, der vefällt nicht!
am besten schon mal vorab im kiga im neuen wohnort anmelden. oft werden neu hinzugezogene kinder bevorzugt "eingestellt", weil sie soziale kontakte benötigen.
Mitglied inaktiv - 05.09.2005, 21:29